Die Schulbegleitung ist eine temporäre Maßnahme, während der ein Schulbegleiter/in einen Teil oder auch die gesamten Schulzeit (bei Bedarf auch einschließlich des Schulwegs) einen Schüler unterstützt, um dessen Integration in das Schulsystem zu erleichtern und Hilfestellungen zu geben, wo sie nötig sind.

Dabei gilt der Grundsatz:

So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe wie nötig.

  • Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit sozialpädagogischem Förderbedarf den Besuch der für sie geeigneten Schulform und somit die Teilhabe am gemeinsamen Unterricht sowie an der Gemeinschaft.
  • Schulbegleitung orientiert sich am Kind, an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen sowie besonderen Bedürfnissen.
  • Schulbegleitung kann entsprechend der persönlichen Erfordernisse des Schülers, Hilfen zur Strukturierung des Schulalltags, die Unterstützung bei der Aneignung von Lerninhalten, die Unterstützungen des Schülers in seiner Kommunikation und die Erweiterung seiner Sozialkompetenz umfassen, aber auch pflegerische Hilfeleistungen beinhalten.
  • Der Schulbegleiter ist grundsätzlich dem Schüler und nicht der Schülergruppe zugeordnet.

Grundsätzlich trägt die Lehrkraft die pädagogische Verantwortung, d.h. sowohl für die Wissensvermittlung, als auch die Erziehungsarbeit.